NiSG Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
NiSG
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle: BMJ
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