LNGG LNG-Beschleunigungsgesetz
LNGG
LNG-Beschleunigungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Quelle: BMJ
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