LMIDV Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
LMIDV
Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
Abweichend von Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist Bier, das als vorverpacktes Lebensmittel abgegeben wird, beim Inverkehrbringen mit einem Verzeichnis der Zutaten nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zu kennzeichnen.
Quelle: BMJ
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