LMG NRW
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in § 101 LMG NRW

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Landesmediengesetz NRW

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Außer in den Fällen des § 91 ist vom Amt der Direktorin oder des Direktors ausgeschlossen, wer den Wohnsitz außerhalb von Nordrhein-Westfalen hat, nicht unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann oder Mitglied der Medienkommission ist.
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