LDG NRW Landesdisziplinargesetz NRW
LDG NRW
Landesdisziplinargesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Inneres zuständige Ministerium.
Quelle: Justizportal NRW
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