LBAV Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
LBAV
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
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Beamtenrecht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Gleichzeitig tritt die EG-Hochschuldiplomanerkennungsverordnung vom 2. November 1995 (BGBl. I S. 1493), die zuletzt durch § 56 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: BMJ
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