KErzG Gesetz über die religiöse Kindererziehung
KErzG
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Alle diesem Gesetz entgegenstehenden Bestimmungen der Landesgesetze sowie Artikel 134 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch werden aufgehoben.
Quelle: BMJ
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