JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
JVEG
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das Verfahren gelten, in dem der Anspruchsberechtigte herangezogen worden ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Nat. Zivilprozessrecht
Notizen
zu § 4b JVEG
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