IVSG
Verweise
in § 1 IVSG

IVSG  
Intelligente Verkehrssysteme Gesetz

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Dieses Gesetz gilt für Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Dieses Gesetz gilt nicht für Intelligente Verkehrssysteme, die der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung dienen.
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Straßenverkehrsrecht
Notizen
zu § 1 IVSG
Keine Notizen vorhanden.