IRG Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn auf Grund der vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherungen erwartet werden kann, daß dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde.
Quelle: BMJ
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