IFG NRW
Verweise
in § 1 IFG NRW

IFG NRW  
Informationsfreiheitsgesetz NRW

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 1 IFG NRW
Keine Notizen vorhanden.