IDNrG Identifikationsnummerngesetz
IDNrG
Identifikationsnummerngesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Von den in diesem Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 15 IDNrG
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