GrCH
Verweise
in Art. 31 GrCH

GrCH  
Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.
(2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.
Quelle: EURLEX
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 31 GrCH
Keine Notizen vorhanden.