GrCH
Verweise
in Art. 16 GrCH

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.
Quelle: EURLEX
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