GOBRat
Verweise
in § 4 GOBRat

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Geschäftsordnung des Bundesrates

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

(1) Jedes Mitglied erhält vom Bundesrat einen Ausweis über seine Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Mitglieder des Bundesrates erhalten außerdem Fahrkarten für die Deutsche Bahn AG.
(2) Ausweise und Fahrkarten sind eine Woche nach Erlöschen der Mitgliedschaft zurückzugeben.
Quelle: BMJ
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