GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen: Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte sowie konkrete Normenkontrolle.
Die verwendete Terminologie der einzelnen Prüfungspunkte unterscheidet sich in der Literatur teilweise (daher die Zusätze in der Klammer).
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass stets gefragt wird:
- Ist das BVerfG als Gericht zuständig?
- Wer kann Rechtsschutz ersuchen?
- Was kann dem Gericht zur Untersuchung vorgelegt werden?
- Warum wendet sich die Partei an das BVerfG?
- Besteht aus anderen Gründen kein Rechtsschutzbedürfnis?
- Wurde die erforderliche Form eingehalten?
- Wurde die ggf. erforderliche Frist eingehalten?
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Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Zuständigkeit |
Wer? |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Partei-
(teilw. auch: Beteiligtenfähigkeit) |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
Prozess
(teilw. auch Verfahrensfähigkeit) |
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Was? |
Antrags-
(teilw. auch: Streitgegenstand) |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags- |
Vorlage- |
Warum? |
Antrags- |
Antrags- |
Beschwerde- |
Antrags-
(teilw. auch: Antragsgrund) |
Vorlage-
(teilw. auch: Vorlagegrund) |
Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Rechtsweg-erschöpfung + ggf. allg. Rechtsschutz-bedürfnis |
Objektives Klarstellungs-interesse
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Entscheidungs-erheblichkeit
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Form |
§ 23 I, § 64 II BVerfGG |
§ 23 I, §§ 69, 64 II BVerfGG |
§ 23 I, § 92 BVerfGG |
§ 23 I BVerfGG |
§ 23 I, § 80 II BVerfGG |
Frist |
§ 64 III BVerfGG |
§§ 69, 64 III BVerfGG |
§ 93 I, III BVerfGG |
Keine |
Keine |