GeringFordVO
Verweise
in Art. 24 GeringFordVO

GeringFordVO  
Verordnung (EG) Nr. 861/2007

ZivilrechtZivilprozessrecht

Int. Zivilprozessrecht

Die Mitgliedstaaten arbeiten insbesondere im Rahmen des gemäß der Entscheidung 2001/470/EG eingerichteten Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zusammen, um die Öffentlichkeit und die Fachwelt über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, einschließlich der Kosten, zu informieren.
Quelle: EURLEX
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Int. Zivilprozessrecht
Notizen
zu Art. 24 GeringFordVO
Keine Notizen vorhanden.