GebrMG
Verweise
in § 24g GebrMG

GebrMG  
Gebrauchsmustergesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz

Patent-, Designrecht u.Ä.

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
Notizen
zu § 24g GebrMG
Keine Notizen vorhanden.