FKAG Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
FKAG
Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. § 7 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Bank- & Kapitalmarktrecht
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