FKAG
Verweise
in § 3 FKAG

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Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. § 7 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend.
Quelle: BMJ
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