FeV
Verweise
in § 8 FeV

FeV  
Fahrerlaubnis-Verordnung

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.
Quelle: BMJ
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