eWpG Gesetz über elektronische Wertpapiere
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Gesetz über elektronische Wertpapiere
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht als Aufsichtsbehörde die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters nach diesem Gesetz.
Quelle: BMJ
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