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Verweise
in § 11 eWpG

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Gesetz über elektronische Wertpapiere

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht als Aufsichtsbehörde die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters nach diesem Gesetz.
Quelle: BMJ
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