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Verweise
in § 5 EuPAG

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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Recht der juristischen Berufe

Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
1.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
2.
Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
3.
Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
4.
Recht der Arbeitnehmererfindungen,
5.
Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
6.
Sortenschutzrecht und
7.
Berufsrecht des Patentanwalts.
Quelle: BMJ
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