EU-EnergieKBG
Verweise
in § 6 EU-EnergieKBG

EU-EnergieKBG  
EU-Energiekrisenbeitragsgesetz

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Energie- & Umweltrecht

Für die Verwaltung des EU-Energiekrisenbeitrags ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Quelle: BMJ
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