EPPSG
Verweise
in § 3 EPPSG

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Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

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Energie- & Umweltrecht

Einmalige Energiepreispauschalen, die ein Land aufgrund dieses Gesetzes gewährt, werden ihm vom Bund bis zum 31. Dezember 2023 erstattet.
Quelle: BMJ
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