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Verweise
in § 3a EnWG

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Energiewirtschaftsgesetz

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Energie- & Umweltrecht

Dieses Gesetz gilt auch für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist.
Quelle: BMJ
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