EntgTranspG
Verweise
in § 1 EntgTranspG

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Entgelttransparenzgesetz

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
Quelle: BMJ
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