EnFG Energiefinanzierungsgesetz
EnFG
Energiefinanzierungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Die Netzbetreiber müssen bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 3 EnFG
Keine Notizen vorhanden.