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Verweise
in § 8 eKFV

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Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht

Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Quelle: BMJ
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