EGGVG
Verweise
in § 2 EGGVG

EGGVG  
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

ZivilrechtZivilprozessrecht

Nat. Zivilprozessrecht

Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes finden auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung.
Quelle: BMJ
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