DSA
Verweise
in Art. 8 DSA

DSA  
Digital Services Act

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
Quelle: EURLEX
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zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
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