BUrlG Bundesurlaubsgesetz
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Bundesurlaubsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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