BNotO
Verweise
in § 1 BNotO

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Bundesnotarordnung

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Recht der juristischen Berufe

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
Quelle: BMJ
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