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ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrecht
Schuldrecht AT
Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Schuldrecht AT
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