ASiG Arbeitssicherheitsgesetz
ASiG
Arbeitssicherheitsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
(1) Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und§ 21,tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und§ 21treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Quelle: BMJ
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