ArbnErfG Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
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