ApoG Apothekengesetz
ApoG
Apothekengesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).
Quelle: BMJ
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zu Medizinrecht
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