AnfG Anfechtungsgesetz
AnfG
Anfechtungsgesetz
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Hat der Erbe aus dem Nachlaß Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so kann ein Nachlaßgläubiger, der im Insolvenzverfahren über den Nachlaß dem Empfänger der Leistung im Rang vorgehen oder gleichstehen würde, die Leistung in gleicher Weise anfechten wie eine unentgeltliche Leistung des Erben.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Insolvenzrecht u.Ä.
Notizen
zu § 5 AnfG
Keine Notizen vorhanden.