AltZertG
Verweise
in § 7f AltZertG

AltZertG  
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Spezialisierungen

Versicherungsrecht

Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Versicherungsrecht
Notizen
zu § 7f AltZertG
Keine Notizen vorhanden.