Ärzte-ZV
Verweise
in § 2 Ärzte-ZV

Ärzte-ZV  
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Spezialisierungen

Medizinrecht

(1) Das Arztregister muß die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Arztes enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind.
(2) Das Arztregister ist nach dem Muster der Anlage zu führen.
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Medizinrecht
Notizen
zu § 2 Ärzte-ZV
Keine Notizen vorhanden.