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in § 2b AdVermiG

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Adoptionsvermittlungsgesetz

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.
Quelle: BMJ
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