AbwV Abwasserverordnung
AbwV
Abwasserverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
- A
- Anwendungsbereich
- B
- Allgemeine Anforderungen
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 100 mg/l | Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe |
Abfiltrierbare Stoffe | 80 mg/l | Stichprobe |
Quelle: BMJ
Import:
- Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Anhang 16 AbwV
Keine Notizen vorhanden.