39. BImSchV
Verweise
in § 11 39. BImSchV

39. BImSchV  
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 11 39. BImSchV
Keine Notizen vorhanden.