2. ProdSV
Verweise
in § 18 2. ProdSV

2. ProdSV  
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht

Ergreifen die zuständigen Behörden in dieser Verordnung geregelte Maßnahmen oder allgemeine Marktüberwachungsmaßnahmen so haben sie dem Vorsorgeprinzip in gebührender Weise Rechnung zu tragen.
Quelle: BMJ
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