2. ProdSV Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
2. ProdSV
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Ergreifen die zuständigen Behörden in dieser Verordnung geregelte Maßnahmen oder allgemeine Marktüberwachungsmaßnahmen so haben sie dem Vorsorgeprinzip in gebührender Weise Rechnung zu tragen.
Quelle: BMJ
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