18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung
18. BImSchV
Sportanlagenlärmschutzverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: BMJ
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