14. BImSchV Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung
14. BImSchV
Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Quelle: BMJ
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